Fahrplanänderung & IROP Reisebüro Erstattungspflicht
Flugplanänderung & IROP Reisebüro Erstattungspflicht*
Flugplanänderung (außerhalb des Betriebsfensters)
Mitteilung der Flugplanänderung an die Agentur (über GDS)  | 
  | 
Delta überträgt Storno/Zusatz an GDS  | 
Identifizierung der Erstattungsfähigkeit  | 
  | 
Das Reisebüro ermittelt die Erstattungsfähigkeit über die Delta-Richtlinie  | 
Ausgehende Kundenbenachrichtigung über Fahrplanänderungen & Erstattungsberechtigung  | 
  | 
Das Reisebüro benachrichtigt den Kunden über den Anspruch auf Erstattung 
  | 
Vom Kunden gewünschte Option 
  | 
Umbuchen  | 
Reisebüro bucht gemäß Delta-Politik um  | 
Erstattung  | 
Erstattung nur durch das Reisebüro (kann das Ticket nicht behalten)  | 
|
Der Kunde bittet nicht um eine Umbuchung/Erstattung und „No-Shows“.  | 
Kunden, die nicht erscheinen  | 
Delta erstattet 72 Stunden nach der Abflugzeit**  | 
IROP (Inside the Operational Window)
Ausgehende Kundenbenachrichtigung über IROP-Änderung  | 
  | 
Delta benachrichtigt den Kunden  | 
Der Kunde beantragt eine Erstattung  | 
Über einen Delta-Kanal  | 
Rückerstattungen bei Delta  | 
Über den Kanal des Drittanbieters  | 
Erstattungen des Reisebüros  | 
|
Flug storniert und keine Neuunterbringung  | 
  | 
Delta erstattet 72 Stunden nach der Stornierung**  | 
Der Kunde bittet nicht um eine Umbuchung/Erstattung und „No-Shows“.  | 
  | 
Delta erstattet 72 Stunden nach der Abflugzeit**  | 
* Gültig ab 25.10.2024
** Tickets müssen von der Agentur manuell erstattet werden
- Massen-/Netto-Tickets
 - OA arbeitete nur mit DL-Beständen
 
