Updated Requirements Begin for Customers Traveling with Service or Support Animals   

Deltas aktualisierte Bestimmungen für die Mitnahme von Begleit- und Assistenztieren sind am 1. März in Kraft getreten. Die neuen Bestimmungen dienen dazu, die maximale Sicherheit von Passagieren, Mitarbeitern sowie von Begleit- und Assistenztieren zu gewährleisten und gleichzeitig den Ansprüchen und Bedürfnissen von Personen gerecht zu werden, die auf die Mitnahme von Tieren an Bord angewiesen sind (z. B. Menschen mit einer Behinderung).

Die Aktualisierung der Richtlinien ist erfolgt, da die Zahl der gemeldeten Vorfälle, die mit der Mitnahme von Tieren an Bord in Zusammenhang stehen, seit dem Jahr 2016 um 84 Prozent gestiegen ist. Dies beinhaltet Fälle von Harn- und Darmentleerung, Bisse und leider auch eine Attacke durch einen 32 Kilogramm schweren Hund, über die ausführlich in den Medien berichtet wurde. Delta befördert täglich etwa 700 Begleit- und Assistenztiere – das sind beinahe 250.000 pro Jahr. Die Zahl der jährlich von Delta beförderten Passagiere liegt bei mehr als 180 Millionen. Unter anderem haben Passagiere versucht Tiere wie Truthähne, Kurzkopfgleitbeutler, Schlangen oder Spinnen zur emotionalen Unterstützung mit an Bord zu bringen. Die Missachtung des tatsächlichen Zwecks von Assistenz- und Begleittieren sowie von bestehenden Regeln zu deren Mitnahme schaden Passagieren, die wirklich und nachweislich auf die Mitnahme derartiger Tiere angewiesen sind.

„Der Anstieg von ernsten Zwischenfällen mit Tieren an Bord führt uns zu der Schlussfolgerung, dass der Mangel an Vorschriften, was die Kontrolle der Gesundheit und Ausbildung dieser Tiere angeht, unsichere Bedingungen im US-amerikanischen Luftverkehr begünstigt“, bemerkte John Laughter, Senior Vice President"–Corporate Safety, Security and Compliance bei Delta. "„Als Branchenführer im Sektor Sicherheit haben wir gemeinsam mit unserem Fachbeirat für Behinderungen eine Lösung ausgearbeitet, die Passagieren mit legitimem Bedarf für die Mitnahme solcher Tiere zugutekommt und gleichzeitig ein sicheres und einheitliches Reiseerlebnis für alle Kunden von Delta ermöglicht.“"

Bei der Ausarbeitung der aktualisierten Richtlinien arbeitete Delta eng mit ihrem 15 Mitglieder umfassenden Fachbeirat für Behinderungen zusammen – einer vor mehr als einem Jahrzehnt gegründeten Gruppe von Fürsprechern von Menschen mit Behinderung, die aus Vielfliegern mit den unterschiedlichsten Behinderungen besteht. Delta hat auch Rückmeldungen von anderen Fürsprechern von Passagieren mit Behinderungen berücksichtigt.

„Wir begrüßen, dass Delta schnell auf von uns geäußerte Bedenken hinsichtlich ihrer Richtlinien für die Mitnahme von Blindenhunden und anderen Assistenztieren reagiert hat“, betonte Mark Riccobono, Vorsitzender des US-amerikanischen Blindenverbandes „National Federation of the Blind“. "„Ebenso begrüßen wir Deltas spürbar offenes Ohr für das, was ihre Passagiere zu sagen haben. Wir freuen uns auch in Zukunft unsere Expertise mit Delta zu teilen, damit Passagiere mit Sehbehinderung in den Genuss eines gleichwertigen Services kommen.“"

Im Zuge der aktualisierten Richtlinien Deltas, haben andere Fluggesellschaften nachgezogen und ihre Richtlinien ebenfalls angepasst; auch in den Medien wurde der Mangel an Vorschriften und der Anstieg an gefälschten Unterlagen thematisiert.

Abseits der Luftfahrtbranche hat ein dramatischer Anstieg von falschen Angaben bezüglich Assistenztieren dazu geführt, dass 18 Bundesstaaten der USA Gesetzesänderungen eingeführt haben, die es illegal machen, ein Tier fälschlicherweise als Assistenztier auszugeben.

Deltas aktualisierte Bestimmungen

Alle Passagiere, die ab dem 1. März mit einem Begleit- oder Assistenztier reisen, müssen folgende Anforderungen erfüllen:

Reisen mit einem ausgebildeten Assistenztier

  • In einigen Fällen kann es vorkommen, dass Passagiere, die mit einem ausgebildeten Begleittier reisen, dazu aufgefordert werden, ein von einem Tierarzt unterschriebenes veterinäres Gesundheitsformular und/oder die Impfbescheinigung oder andere Belege dafür vorzuweisen, dass die Impfungen des Tieres aktuell sind. Passagieren wird empfohlen, dieses Formular vor Abflug über Deltas Support Desk für Assistenztiere auf Delta.com einzureichen. Dies ist aber keine Pflicht.
  • Passagiere mit einem ausgebildeten Assistenztier können den Check-in über Delta.com, die Fly Delta Mobile App an Flughafenautomaten oder mit einem Mitarbeiter am Flughafen durchführen.

Reisen mit einem Begleittier zur seelischen Unterstützung

  • Passagiere, die zur seelischen Unterstützung mit einem Begleittier reisen, müssen ein von einem Tierarzt unterschriebenes veterinäres Gesundheitsformular und/oder eine Impfbescheinigung vorlegen (das Ausstellungsdatum darf bei Reiseantritt nicht mehr als ein Jahr zurückliegen). Zusätzlich ist ein Anfrageformular für Begleittiere zur seelischen Unterstützung mit einer von einem Arzt oder lizenzierten Psychotherapeuten unterzeichneten Bescheinigung sowie einem die Ausbildung des Tieres bestätigenden unterschriebenen Zertifikat notwendig. Diese Formulare sind zwingend erforderlich und müssen mindestens 48 Stunden vor Abflug über Deltas Support Desk für Assistenztiere auf Delta.com eingereicht werden.
  • Passagiere mit einem Begleittier zur seelischen Unterstützung müssen den vollständigen Check-in-Prozess mit einem Mitarbeiter am Flughafen durchführen. 

Delta hat einen Support Desk für mit Begleit- und/oder Assistenztieren reisende Passagiere eingerichtet, um ihr Reiseerlebnis zu verbessern und zu gewährleisten, dass ihnen ein erstklassiger Kundenservice zuteilwird. Der Support Desk verifiziert den Empfang der oben aufgeführten Dokumente und bestätigt die Reservierung des Kunden für die Reise mit einem Begleit- oder Assistenztier vor der Ankunft am Flughafen. Sollte ein Formular nicht vollständig ausgefüllt sein, wendet sich ein Mitarbeiter von Delta per E-Mail an den Kunden, um die fehlenden Dokumente/Angaben einzuholen.

Zusätzliche Informationen zu den gestatteten Tierarten und Antworten auf sonstige Fragen zur Mitnahme von Begleit- und Assistenztieren finden Sie hier.

 
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