Änderungen bei Deltas Richtlinie zur Annahme von Zahlungen und alternativen Überweisungsverfahren   

Deltas Richtlinie zur Annahme von Zahlungen akzeptiert weder die Verwendung alternativer Überweisungsmethoden (Geldautomaten/ATMs) noch die Verwendung eigener Kreditkarten von Agenten, um von einem Kunden eingezogene Gelder zu überweisen und die Zahlung über BSP durchzuführen.  Nach den geltenden IATA-Beschlüssen ist die Verwendung von agenteneigenen Kreditkarten oder Geldautomaten/ATMs nur zulässig, wenn das Reisebüro die vorherige ausdrückliche Genehmigung der Fluggesellschaft erhält und Delta hat diese Genehmigung nicht erteilt. Agenteneigene Kreditkarten und Geldautomaten/ATMs werden nicht akzeptiert und verstoßen gegen Deltas Richtlinien zur Annahme von Zahlungen.

Einzelheiten zu Deltas Richtlinien zur Annahme von Zahlungen und alternativen Überweisungsverfahren finden Sie in der Policy Library auf der Website für Reisebüros Delta Professional.

Folgen bei Nichteinhaltung

Bei Nichteinhaltung der Richtlinien zur Annahme von Zahlungen von Delta kann es zur Ausstellung einer Lastschrift (Debit Memo - ADM) in Höhe von 5 % des Gesamtbetrags, der über Geldautomaten/ATMs bezahlt wurde, kommen. Diese Lastschrift soll die Kosten ausgleichen, die Delta bei der Durchsetzung der Richtlinien zur Annahme von Zahlungen entstehen.

 
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