Ab dem 1. März gelten bei Delta neue Vorschriften für die Mitnahme von Begleit- und Assistenztieren   

Delta Air Lines hat neue Vorschriften bezüglich der Vorab-Dokumentationspflicht für die Mitnahme von Begleit- und Assistenztieren verabschiedet. Die Maßnahmen sind Teil von Deltas Bestreben, die maximale Sicherheit von Fluggästen, Mitarbeitern und Begleittieren zu gewährleisten. Die Fluggesellschaft reagiert damit auf fehlende Bestimmungen, die dazu geführt haben, dass unausgebildete Tiere mit an Bord genommen werden konnten, was ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsrisiko darstellte. Die neuen Bestimmungen dienen dazu, die maximale Sicherheit von Passagieren, Mitarbeitern sowie von Begleit- und Assistenztieren zu gewährleisten und gleichzeitig den Ansprüchen und Bedürfnissen von Personen gerecht zu werden, die auf die Mitnahme von Tieren an Bord angewiesen sind (z. B. Menschen mit einer Behinderung).

Delta befördert täglich etwa 700 Begleit- und Assistenztiere – das sind beinahe 250.000 pro Jahr. Die Zahl der jährlich von Delta beförderten Passagiere liegt bei mehr als 180 Millionen. Seit dem Jahr 2016 ist die Zahl der gemeldeten Vorfälle, die mit der Mitnahme von Tieren an Bord in Zusammenhang stehen, um 84 Prozent gestiegen. Dies beinhaltet Fälle von Harn- und Darmentleerung, Bisse und leider auch eine Attacke durch einen 32 Kilogramm schweren Hund, über die ausführlich in den Medien berichtet wurde . Im Jahr 2017 berichteten Mitarbeiter von Delta über einen Anstieg von aggressivem Verhalten (Bellen, Knurren, Anspringen und Beißen) bei Begleit- und Assistenztieren. Dabei handelt es sich um Verhaltensmuster, die gut ausgebildete Tiere in der Regel nicht zeigen.

Neue Vorgehensweisen und aktualisierte Bestimmungen
Gemäß dem Air Carrier Access Act (Gesetz zu Barrierefreiheit im Luftverkehr) des Bundesrechts der Vereinigten Staaten dürfen Begleit- und Assistenztiere ohne Aufpreis an Bord von Delta-Flügen in der Kabine mitreisen. Die Richtlinien gelten ab dem 1. März und sehen vor, dass alle Passagiere, die mit einem Begleit- oder Assistenztier reisen, 48 Stunden vor Flugbeginn einen Nachweis über die Gesundheit und Impfungen des jeweiligen Tieres erbringen müssen. Zusätzlich zu der bestehenden Vorschrift, dass ein von einem Arzt oder lizenzierten Psychotherapeuten verfasstes und unterschriebenes Schriftstück vorgewiesen werden muss, müssen Personen, die zur seelischen Unterstützung mit einem Tier reisen, nun auch ein unterschriebenes Dokument vorweisen, in dem sie bestätigen, dass das Verhalten ihres Tieres unbedenklich ist. Dies geschieht, um die Mitnahme von unausgebildeten und manchmal aggressiven Haustieren ohne Box zu verhindern.

„Der Anstieg von ernsten Zwischenfällen mit Tieren an Bord führt uns zu der Schlussfolgerung, dass der Mangel an Vorschriften, was die Kontrolle der Gesundheit und Ausbildung dieser Tiere angeht, unsichere Bedingungen im US-amerikanischen Luftverkehr begünstigt“, bemerkte John Laughter, Senior Vice President – Corporate Safety, Security and Compliance bei Delta. „Als Branchenführer im Sektor Sicherheit haben wir gemeinsam mit unserem Fachbeirat für Behinderungen eine Lösung ausgearbeitet, die jenen Passagieren mit einem legitimem Bedarf für die Mitnahme solcher Tiere zugutekommt und gleichzeitig ein sicheres und einheitliches Reiseerlebnis für alle Kunden von Delta ermöglicht.“

Bei der Ausarbeitung der aktualisierten Richtlinien arbeitete Delta eng mit ihrem 15 Mitglieder umfassenden Fachbeirat für Behinderungen  zusammen – einer vor mehr als einem Jahrzehnt gegründeten Gruppe von Fürsprechern von Menschen mit Behinderung, die aus den unterschiedlichsten Vielfliegern mit Behinderung besteht.

Air Carrier Access Act (Gesetz zu Barrierefreiheit im Luftverkehr)
Titel 14 der US-amerikanischen Luftverkehrsvorschriften (Code of Federal Aviation Regulations) § 382.117 schreibt vor: „Sie müssen dem Passagier gestatten, von seinem Assistenztier an jedem Sitzplatz, auf dem er sitzt, begleitet zu werden, sofern das Tier nicht einen Gang oder einen anderen Bereich behindert, der für den Fall einer Notfallevakuierung frei bleiben muss.“ Leider ist es so, dass unausgebildete Tiere, die fälschlicherweise als Begleit- oder Assistenztiere ausgegeben wurden, regelmäßig Sitze belegen, den Gang blockieren oder sich während des Fluges völlig uneingeschränkt in der Kabine bewegen. Dieselbe Bestimmung schreibt ebenfalls vor, dass Fluggesellschaften prüfen müssen, ob womöglich Faktoren vorliegen, die die Mitnahme eines Begleit- oder Assistenztieres in der Kabine nicht möglich machen. Zu derartigen Faktoren zählen: „wenn das Tier eine direkte Bedrohung der Gesundheit oder Sicherheit von Dritten darstellt“ und „wenn das Tier eine wesentliche Störung des Service in der Kabine verursacht“."

„Die Sicherheit aller Passagiere und Mitarbeiter von Delta hat bei uns höchste Priorität und aus diesem Grunde passen wir unsere Richtlinien regelmäßig an“, stellte Laughter fest. „Zahlreiche unserer Kunden – viele davon mit Behinderung – haben sich per Telefon, E-Mail oder in den sozialen Netzwerken an Delta gewandt und uns aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen. Die neue Richtlinie dient als erster Schritt, um alle Passagiere von Delta anhand strengerer Kontrollen besser zu beschützen.“

Wichtige Informationen für Passagiere, die mit Begleit- oder Assistenztieren reisen

Alle Passagiere, die ab dem 1. März mit einem Begleit- oder Assistenztier reisen, müssen folgende Anforderungen erfüllen:

Reisen mit einem ausgebildeten Assistenztier

  • Passagiere, die mit einem ausgebildeten Assistenztier reisen, müssen mindestens 48 Stunden vor Abflug über Deltas Support Desk für Assistenztiere auf Delta.com ein von einem Tierarzt unterschriebenes veterinäres Gesundheitsformular und/oder eine Impfbescheinigung (darf bei Reiseantritt maximal ein Jahr alt sein) einreichen.

Reisen mit einem Begleittier zur seelischen Unterstützung

  • Passagiere, die zur seelischen Unterstützung mit einem Begleittier reisen, müssen mindestens 48 Stunden vor Abflug über Deltas Support Desk für Assistenztiere auf Delta.com ein von einem Tierarzt unterschriebenes veterinäres Gesundheitsformular und/oder eine Impfbescheinigung (darf bei Reiseantritt maximal ein Jahr alt sein) einreichen, ein Anfrageformular für Begleittiere für die seelische Unterstützung, welches von einem Arzt oder lizenzierten Psychotherapeuten unterzeichnet wurde sowie ein unterschriebenes Zertifikat, welches die Ausbildung des Tieres bestätigt.

Delta richtet einen Support Desk für Passagiere ein, die mit Begleit- und/oder Assistenztieren reisen, um ihr Reiseerlebnis zu verbessern und zu gewährleisten, dass ihnen ein erstklassiger Kundenservice zuteilwird. Der Support Desk verifiziert den Empfang der oben aufgeführten Dokumente und bestätigt die Reservierung des Kunden für die Reise mit dem Tier, bevor dieser am Flughafen eintrifft. Sollte ein Formular nicht vollständig ausgefüllt sein, wendet sich ein Mitarbeiter von Delta per E-Mail an den Kunden, um die fehlenden Dokumente/Angaben einzuholen.

Delta akzeptiert keine exotischen oder unüblichen Begleit- oder Assistenztiere. Zusätzliche Informationen zu den gestatteten Tierarten und Antworten auf sonstige Fragen zur Mitnahme von Begleit- und Assistenztieren finden Sie hier .

 
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