Deltas Verfahren zum Aussetzen der Maskenpflicht: Rigoros für die Sicherheit aller   

Medizinische Forschung beweist, dass das Tragen einer Maske eine der wirksamsten Möglichkeiten zur Eindämmung der COVID-19-Infektionsrate ist. Daher setzt sich Delta weiterhin für die Maskenpflicht bei Kunden und Mitarbeitern als kontinuierliche Schutzmaßnahme an allen Kontaktpunkten ein.

Ab dem 20. Juli müssen Kunden, die an einer Erkrankung leiden, die sie daran hindert, eine Maske zu tragen, einen "„Clearance-To-Fly“"-Prozess  durchlaufen, bevor sie reisen dürfen, zur Sicherheit aller. Der virtuelle Prozess, der von einem Delta-Mitarbeiter gemeinsam mit einer medizinischen Fachkraft eines Drittanbieters durchgeführt wird, kann bis zu einer Stunde dauern, so dass Kunden, die eine seltene Ausnahmegenehmigung benötigen, sich frühzeitig am Flughafen einfinden sollten. Delta ermutigt Kunden, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes keine Maske tragen können zudem die Reise zu überdenken. Das Durchlaufen des "„Clearance-To-Fly“"-Prozesses ist für jede Reise erforderlich.

Anfang Mai hat Delta die Maskenpflicht für Mitarbeiter und Kunden  über alle Berührungspunkte am Flughafen und an Bord der Flugzeuge hinweg eingeführt. Ausnahmen, die weiterhin gelten und keine Genehmigung vor der Reise erfordern, sind Kleinkinder, die noch keine Gesichtsbedeckung aufbehalten können, sowie unbegleitete Minderjährige.

 
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