Delta fechtet das Urteil des Berufungsgerichts an, um Flüge nach Amsterdam zu sichern   

Zahlreiche Fluggesellschaften werden ein Kassationsverfahren gegen das Urteil des Amsterdamer Berufungsgerichts bezüglich der vorgeschlagenen Einführung einer befristeten Experimentierregel einleiten. Zu der Gruppe gehören Delta Air Lines, die KLM-Gruppe (KLM Royal Dutch Airlines, KLM Cityhopper, Martinair und Transavia), United Airlines, JetBlue, easyJet, Corendon, TUI fly sowie die Fachverbände IATA, dem 300 Fluggesellschaften weltweit angehören, und Airlines for America (A4A), der 10 US-Fluggesellschaften vertritt. Dieser Schritt wird von den Verbänden der Luftfahrtindustrie BARIN, Air Cargo Netherlands (ACN), Airlines for Europe (A4E) und der European Regions Airline Association (ERA) unterstützt.

Das aktuelle Urteil des Amsterdamer Berufungsgerichts sorgt für Unklarheit und Unsicherheit bei Fluggästen und im Luftverkehrssektor. Denn es ist unklar, wie die Versuchsregelung angewandt wird, wie sie durchgesetzt werden soll und wie sich die Entscheidung letztlich auf die Zahl der Luftfahrzeuge in Schiphol auswirken wird. Außerdem steht das Urteil im Widerspruch zu nationalen, europäischen und internationalen Vorschriften. Es liegt im Interesse aller Beteiligten, Klarheit zu schaffen.

 
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