TSA-Beschränken für pulverartige Substanzen   

Am 30. Juni 2018 treten neue Richtlinien der US-Transportsicherheitsbehörde TSA für internationale Flüge in die Vereinigten Staaten in Kraft. Passagiere werden dazu angehalten, pulverartige Substanzen von mehr als 12 oz/350 ml in ihrem aufgegebenen Gepäck zu befördern. 12 oz/350 ml entsprechen ungefähr dem Inhalt einer Getränkedose. Im Handgepäck befindliche Pulver müssen unter Umständen eingehender überprüft werden. Wenn ein Pulver vom Sicherheitspersonal am Flughäfen nicht zweifelsfrei identifiziert werden kann, darf es nicht mit an Bord genommen werden.

  • Unter pulverartigen Substanzen versteht man feine Trockenpartikel, die aus dem Zermahlen, Zerstoßen oder Auflösen einer festen Substanz hervorgehen (z. B. Mehl, Zucker, gemahlener Kaffee, Gewürze, Milchpulver und einige Kosmetikprodukte). 
  • Bestimmte Pulver sind von der eingehenderen Überprüfung ausgeschlossen (z. B. Milchpulver für Babys, Pulver für medizinische Zwecke und die Asche von Verstorbenen).
  • Die Transportsicherheitsbehörde der USA – TSA – setzt an Flughäfen in den USA oder auf US-Territorium bereits Verfahren zur Kontrolle von pulverartigen Substanzen um. 

Weitere Informationen finden Sie im Bereich Security Screening (Sicherheitskontrolle) auf der Website der TSA unter „Carry-on Baggage Screening“ (Kontrolle des Handgepäcks).

 
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