Befreiungen für U.S. Transportsteuer- und Flugsegmentsteuer sind ausgelaufen   

Mit Wirkung vom/nach dem 1. Januar 2021 werden alle Tickets, die zwischen dem 28. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 ausgestellt wurden und von der US-Transportsteuer (US, U.S. Transportation Tax) und der Flugsegmentsteuer (ZP, Flight Segment Tax) befreit waren und neu ausgestellt werden müssen, der Erhebung dieser Steuern unterliegen, sofern das Ticket die Voraussetzungen erfüllt. Reisebüromitarbeiter müssen die Reiseroute neu berechnen und die aktuellen US- und ZP-Steuern, falls erforderlich, zusätzlich zu allen weiteren Gebühren und/oder Verwaltungsgebühren erheben.

Hintergrund

Als Teil des Coronavirus Aid, Relief, and Economic Security Act (CARES Act) hat die Bundesregierung die folgenden Bestimmungen zur Entlastung der Verbrauchssteuer in die Gesetzgebung aufgenommen:

Die Bundesregierung hat die Erhebung der US-Transportsteuer (US) und der Flugsegmentsteuer (ZP) für Tickets, die dazu berechtigt sind und zwischen dem 28. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 ausgestellt wurden, ausgesetzt.

Aktuelle Richtlinie

Die Bestimmungen des CARES-Gesetzes zur Steuererleichterung sind abgelaufen und Delta ist verpflichtet, mit der Erhebung dieser Steuern auf Tickets zu beginnen, die unter diese Regelung fallen und am/nach dem 1. Januar 2021 erstmals ausgestellt oder neu ausgestellt werden.

 
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